Infos zu Allergenen

Codeliste für Allergene

Maximarkt ist die Information aller Kundinnen und Kunden ein Anliegen.
Deswegen gibt es über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Information und Dienstleistung für Menschen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen.

Art der Kennzeichnung bei Maximarkt
Sie finden schriftliche Informationenauf den Preisetiketten für die Auswahl und Entscheidung an der Bedientheke. Zur Abkürzung der Texte werden die von WKO und Ministerium empfohlenen Allergen-Codes verwendet (siehe unten).
Bei Zutatentexten auf im Markt frisch vorverpackten Artikeln an der SB-Theke (z. B. Käsestücke, Wurst, …) werden alle allergenen Zutaten in GROSSBUCHSTABEN geschrieben.

Auszug aus dem Bundesgesetzblatt
Information über allergene Stoffe

§ 2. (1) Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, Informationen über unverpackte Lebensmittel, die Stoffe oder Erzeugnisse enthalten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden, an Endverbraucher weiterzugeben.
Hinweis: Laut Gesetz reicht eine mündliche Aussage gegenüber den Kundinnen und Kunden an der Bedientheke.

Nahrungsmittelallergien vs. Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Bei Nahrungsmittelallergien handelt es sich um immunologische Reaktionen. Diese können einen sog. anaphylaktischen Schock auslösen, der schlimmstenfalls zum Tod führt. Im Anhang II der LMIV sind diejenigen Stoffe aufgeführt, die am häufigsten zu den genannten Reaktionen führen.
Bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten handelt es sich um nicht-immunologische Reaktionen (z. B. Fruktoseintoleranz, Laktoseintoleranz usw.).

Codeliste für Allergene

KurzbezeichnungBuchstabencodesteht für
GlutenA

Glutenhaltiges Getreide, namentlich Weizen (alle Weizenarten und Weizenabkömmlinge, die in Österreich zusätzlich zu den genannten Namen als Dinkel- und Khorasan-Weizen sowie weiters als Kamut, Emmer, Einkorn und Grünkern im Handel erhältlich sind), Roggen, Gerste, Hafer oder Hybridstämme davon sowie daraus hergestellte Erzeugnisse ausgenommen

  • Glukosesirupe auf Weizenbasis einschließlich Dextrose (1);
  • Maltodextrine auf Weizenbasis (1);
  • Glukosesirupe auf Gerstenbasis;
  • Getreide zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs
KrebstiereBKrebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
EiCEier von Geflügel und daraus gewonnene Erzeugnisse
FischD

Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer

  • Fischgelatine, die als Trägerstoff für Vitamin- oder Karotinoidzubereitungen verwendet wird;
  • Fischgelatine oder Hausenblase, die als Klärhilfsmittel in Bier und Wein verwendet wird
ErdnussEErdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
SojaF

Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse, außer

  • vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett (1);
  • natürliche gemischte Tocopherole (E306), natürliches D-alpha-Tocopherol, natürliches D-alpha-Tocopherolacetat, natürliches D-alpha-Tocopherolsukzinat aus Sojabohnenquellen;
  • aus pflanzlichen Ölen gewonnene Phytosterine und Phytosterinester aus Sojabohnenquellen;
  • aus Pflanzenölsterinen gewonnene Phytostanolester aus Sojabohnenquellen
MilchG

Milch von Säugetieren wie Kuh, Schaf, Ziege, Pferd und Esel und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose), außer

  • Molke zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs;
  • Lactit
NüsseH

Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse sowie daraus gewonnene Erzeugnisse, außer Nüsse zur Herstellung von alkoholischen Destillaten einschließlich Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

SellerieLSellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
SenfMSenf und daraus gewonnene Erzeugnisse
SesamNSesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
SulfiteOSchwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes SO2, die für verzehr-fertige oder gemäß den Anweisungen des Herstellers in den ursprünglichen Zustand zurückgeführte Erzeugnisse zu berechnen sind
LupinenOLupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
WeichtiereRWeichtiere wie z. B. Muscheln, Austern, Schnecken und daraus gewonnene Erzeugnisse

(1) und daraus gewonnene Erzeugnisse, soweit das Verfahren, das sie durchlaufen haben, die Allergenität, die von der EFSA für das entsprechende Erzeugnis ermittelt wurde, aus dem sie gewonnen wurden, wahrscheinlich nicht erhöht. 

Den Folder mit den Allergen-Codes können Sie hier downloaden.

Allergen-Codes (PDF, 1,67 MB) | ger-DE